Gschäftsbericht 2018

Galenica Geschäftsbericht 2018 | 43 Mitarbeitende am Erfolg beteiligen Auch 2018 wurden alle Mitarbeitenden direkt am Erfolg der Gruppe beteiligt. Die Höhe der Beteiligung wird jeweils auf der Basis des Gruppenergebnisses im Vergleich zum Vor- jahr ermittelt. In der Schweiz wohnhafte Mitarbeitende von Galenica kön- nen jährlich zwischen 20 und 80 Aktien von Galenica zu einem Vorzugspreis kaufen, unabhängig vom Beschäfti- gungsgrad. 2018 nahmen 19.2% der Mitarbeitenden an diesem Programm teil (Vorjahr: 17.3%). Die erworbenen Mitarbeiteraktien sind während drei Jahren ab Kaufdatum gesperrt. Bei den Mitgliedern der Direktion (MDI) und des Kaders (MKA) ist die Erfolgsbeteiligung anteilsmässig im jährlichen Bonus integriert. Dieser ist abhängig von quantitativen und qualitativen Zielen. Das aktienbasierte Vergütungsprogramm LTI (siehe Vergütungsbericht Seite 71) für Mitglieder der Generaldirektion sowie bestimmte Mitglieder der Direktion orientiert sich an der Langzeitperformance, wobei die Vergü- tung über einen Zeitraum von drei Jahren zurückbehalten wird. Personalvorsorge Wie bereits 2017 im Zusammenhang mit dem IPO angekün- digt, wurde im Berichtsjahr die Aufteilung der Galenica Per- sonalvorsorgestiftung vorbereitet. Damit konnte der logische und juristisch notwendige Schritt vollzogen werden, dass die beiden Unternehmen Galenica und Vifor Pharma je eine eigenständige und unabhängige Personalvorsorge führen. Neue Galenica Pensionskasse Diese Ausganglage wurde dazu genutzt, um die beiden bisherigen Personalvorsorgestiftungen von Galenica und Galenicare zu harmonisieren und für alle Versicherten und Rentner der Galenica Gruppe eine gemeinsame und einheit- liche Lösung zu entwickeln. Bei der Erarbeitung der neuen Personalvorsorgelösung wurden insbesondere folgende Faktoren miteinbezogen: – Das allgemeine Leistungsniveau soll beibehalten und die nachhaltige Finanzierung sichergestellt sein. – Teilzeitmitarbeitenden sowie langjährigen Mitarbeitenden soll eine bessere Vorsorgeleistung geboten werden. – Die Beiträge sollen für alle Versicherten altersabhängig sein. Auch die neue Personalvorsorgelösung deckt die Risiken beziehungsweise die wirtschaftlichen Folgen von Alter, In- validität und Tod nach den Vorgaben des schweizerischen Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ab. Das neue Vorsorgereglement, welches am 1. Januar 2019 in Kraft trat, bietet allen Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer bisherigen Personalvorsorgestiftung, eine vergleich- bare Vorsorgedeckung, und wurde von den Stiftungsräten der Galenica Personalvorsorgestiftung und der Galenicare Personalvorsorgestiftung sowie den zuständigen Vertretern der Personal- und Betriebskommissionen angenommen. Die neue Stiftung wird im Laufe 2019 von «Galenicare Per- sonalvorsorgestiftung» in «Galenica Pensionskasse» umbe- nannt. Sie wird, wie die bisherige Stiftung von Galenica, rechtlich, organisatorisch und finanziell unabhängig sein. Die Versicherten und Rentner der Galenica Gruppe wurden im Berichtsjahr regelmässig über die neue Pensionskasse informiert. Prinzip des Beitragsprimats Die Personalvorsorgestiftungen werden nach dem Prinzip des Beitragsprimats geführt. Dabei erfolgt die Finanzierung in der Regel durch Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Mit den geleisteten Arbeitnehmer- und Arbeit- geberbeiträgen wird für jeden Mitarbeitenden ein individu- elles Sparkapital angesammelt. Das Sparkapital wird im Normalfall zum Zeitpunkt des Erreichens des ordentlichen Rentenalters ausbezahlt, in eine Rente umgewandelt oder bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses als Freizügigkeits- leistung übertragen. Rechnungslegung der Personalvorsorgestiftungen Die Jahresrechnungen der Personalvorsorgestiftungen ver- mitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True and fair view). Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze der schweizerischen Personalvorsorgestiftungen entspre- chen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlas- senen- und Invalidenvorsorge (BVV2) und den schweize­ rischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER. Die Bilanzierung der Aktiven und Passiven erfolgt alleine auf Basis der wirtschaftlichen Situation der Personalvorsorgestiftungen per Bilanzstichtag. Mitarbeitende Galenica

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